FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 377/01 EFG 2004 S. 1815 Nr. 24
Gesetze: EStG 1997 § 3cEStG 1997 § 3 Nr.
11EStG 1997 § 3 Nr.
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Einheitlicher und gesonderter Feststellung der
Besteuerungsgrundlagen für 1995–1997
Steuerfreiheit
von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11
EStG
Kürzung der
Betriebsausgaben
Leitsatz
1. Zuschüsse, die ein in der Rechtsform einer GbR betriebenes
Kulturorchester von Stadt und Land aus öffentlichen Mitteln zur
unmittelbaren Förderung der Kunst erhält, sind nach § 3 Nr. 11
EStG steuerfrei.
2. Der nicht abziehbare Teil der Betriebsausgaben ist nach § 3c
EStG nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem die steuerfreien
Zuschüsse zu den Gesamteinnahmen stehen, wenn die Zuschüsse nach
ihrem Zweck der anteiligen Fehlbedarfsdeckung sämtlicher Betriebsausgaben
des Orchesters sowie der Vorabvergütungen der Gesellschafter zu dienen
bestimmt waren.
3. Die Sonderregelung des § 3 Nr. 26 EStG hat keine Auswirkungen
auf die allgemeinen Grundsätze zu § 3c EStG.
4. Ein Zuschuss des auswärtigen Amtes zur Deckung des
finanziellen Fehlbedarfs einer Auslands-Konzertreise ist nach § 3 Nr. 11
EStG steuerfrei. Die im Zusammenhang mit der Reise entstandenen
Betriebsausgaben sind in dem Verhältnis nicht abziehbar, in dem der
steuerfreie Zuschuss zu den Gesamteinnahmen aus der Konzertreise steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1815 Nr. 24 HAAAB-42645
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.07.2004 - 3 K 377/01
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