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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 377/01 EFG 2004 S. 1815 Nr. 24

Gesetze: EStG 1997 § 3cEStG 1997 § 3 Nr. 11EStG 1997 § 3 Nr. 26

Einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 1995–1997

Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11 EStG

Kürzung der Betriebsausgaben

Leitsatz

1. Zuschüsse, die ein in der Rechtsform einer GbR betriebenes Kulturorchester von Stadt und Land aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Kunst erhält, sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.

2. Der nicht abziehbare Teil der Betriebsausgaben ist nach § 3c EStG nach dem Verhältnis zu bemessen, in dem die steuerfreien Zuschüsse zu den Gesamteinnahmen stehen, wenn die Zuschüsse nach ihrem Zweck der anteiligen Fehlbedarfsdeckung sämtlicher Betriebsausgaben des Orchesters sowie der Vorabvergütungen der Gesellschafter zu dienen bestimmt waren.

3. Die Sonderregelung des § 3 Nr. 26 EStG hat keine Auswirkungen auf die allgemeinen Grundsätze zu § 3c EStG.

4. Ein Zuschuss des auswärtigen Amtes zur Deckung des finanziellen Fehlbedarfs einer Auslands-Konzertreise ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Die im Zusammenhang mit der Reise entstandenen Betriebsausgaben sind in dem Verhältnis nicht abziehbar, in dem der steuerfreie Zuschuss zu den Gesamteinnahmen aus der Konzertreise steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1815 Nr. 24
HAAAB-42645

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.07.2004 - 3 K 377/01

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