OFD Frankfurt am Main - S 2334 A - 30 - St II 3.01

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb

 Az.: w.o.

Bezug:

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt im Betrieb abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Abschn. 31 Abs. 6 und 6a Nr. 2 LStR).


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Zusammenstellung für die Jahre 2001 – 2005

Jahr
2001
2002
2003
2004
2005
a) 
Wert für ein
Mittag- oder Abendessen
4,82 DM
2,51 €
2,55 €
2,58 €
2,61 €
b) 
Wert für ein
Frühstück
2,70 DM
1,40 €
1,43 €
1,44 €
1,46 €

Die Sachbezugswerte sind jeweils durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugswerte festgesetzt und im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gegeben worden. Sie gelten einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Bundesländern.

Im Übrigen wird auf R 31 Abs. 7 und 8 LStR 2005 hingewiesen.


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Jahr
Sachbezugsverordnung bzw. Änderung vom
Fundstelle im BGBl I Seite
2001
1500
2002
2945
2003
4339
2004
2103
2005
2663

OFD Frankfurt am Main v. - S 2334 A - 30 - St II 3.01

Fundstelle(n):
RAAAB-42406