OFD Berlin - St 152 - S 2252 - 6/04

ABC zur steuerlichen Behandlung diverser Kapitalanlagen

Die – St 231 u.a. einen Katalog mit Definitionen von Begriffen verschiedener Anlageformen in ABC-Form bekanntgemacht. Als Arbeitshilfe wird nachfolgend dieses ABC leicht modifiziert wiedergegeben.

Aktienoptionen

siehe unter Optionen

Bandbreitenzertifikate

In Erwartung eines sich zukünftig in einer bestimmten Bandbreite (Range) bewegenden Aktienkurses bzw. Indexstandes, bieten Bandbreitenzertifikate dem Anleger die Möglichkeit, innerhalb einer durch Start- und Stoppmarke definierten Kursspanne überproportional an der Entwicklung des jeweiligen Basiswertes zu partizipieren. Liegt der am Bewertungstag festgestellte Schlusskurs jedoch unterhalb der Startmarke, so wird durch das Zertifikat lediglich die tatsächliche Kursentwicklung des Basiswerts nachgebildet. Im Falle einer Notierung über der Stoppmarke, erhält der Anleger am Laufzeitende einen festen maximalen Rückzahlungsbetrag, ohne an weiteren Kurssteigerungen teilnehmen zu können.

Basket-Optionsscheine

Als Basket wird ein Korb von Wertpapieren bezeichnet. Basket-Optionsscheine berechtigen den Inhaber des Optionsscheins zum Kauf (Call) eines genau definierten Korbes von Basiswerten. Der Korb kann z.B. aus Aktien von verschiedenen Unternehmen einer bestimmten Branche oder aus verschiedenen Aktien aus einem Land oder einer Ländergruppe bestehen.

Basketzertifikate

Basketzertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, an der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienkorbs (Basket) zu partizipieren, ohne die im Aktienkorb enthaltenen Aktien selbst besitzen zu müssen. Die Zusammenstellung des zugrunde liegenden Baskets obliegt dem Emittenten. Innerhalb des Aktienkorbs können die enthaltenen Aktien gleich oder unterschiedlich gewichtet werden. Die Auswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien (beispielsweise Branchen oder Themen). Die Zusammenstellung kann entweder über die gesamte Laufzeit identisch bleiben oder zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. halbjährlich) überprüft und ggf. angepasst werden.

Basketzertifikate sind grundsätzlich mit einer bestimmten Laufzeit ausgestattet. Meistens bilden Basketzertifikate den Wert eines Aktienkorbs in einem bestimmten Verhältnis ab (z.B. 1:100). Der Anleger erwirbt mit einem Basketzertifikat den Anspruch auf Zahlung eines vom Verlauf des zugrunde liegenden Baskets abhängigen Geldbetrags. Eine Risikostreuung erfolgt im Gegensatz zur Investition in Einzelwerte durch die Verteilung der Anlage auf die verschiedenen, im Basket enthaltenen Aktien.

Barrier Optionen

siehe Knock-Out-Optionsscheine

Bear-Warrants

Optionen auf Aktienindizes, die dem Optionskäufer das Recht einräumen, vom Verkäufer der Option einen prozentualen Anteil an der Differenz zwischen vereinbartem Basispreis und dem niedrigeren Index am Ausübungstag zu verlangen. Derartige Optionsscheine werden von Anlegern erworben, die auf ein fallendes Kursniveau spekulieren oder ein Aktieninvestment dagegen absichern wollen.

siehe auch unter Optionen

Bobl-Futures (ab 1999 Euro-Bobl-Futures)

Der Bobl-Future basiert auf einer idealtypischen (künstlichen) Anleihe des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einer Restlaufzeit von 3,5 bis 5 Jahren und einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens 5,25 Jahren. Die Verzinsung beträgt 6 %. Hierunter fallen bestimmte Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen sowie Bundes- und Treuhandanleihen.

siehe im Übrigen unter Bund-Futures und Financial-Futures

Bonusaktien

Zum Bezug von Bonusaktien aus den drei Börsengängen der Deutschen Telekom AG siehe § 20 EStG Fach 3 Nrn. 21 und 1003.

Boost-Optionsscheine

Optionsscheine bei denen für einen bestimmten Basiswert eine bestimmte Bandbreite festgelegt wird. Solange sich der Kurs des Basiswerts innerhalb der festgelegten Bandbreite bewegt, erhält der Investor täglich einen bestimmten Geldbetrag gutgeschrieben. Platzt („boost”) der Kurs aus dieser Bandbreite heraus, endet die Laufzeit des Optionsscheins und der Investor erhält den bislang gutgeschriebenen Betrag ausgezahlt.

Sofern die Bandbreite so gewählt wird, dass ein Totalverlust für den Anleger allenfalls theoretischer Natur ist, liegt steuerpflichtiger Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vor.

Beispiel:

Basiswert = US $, Bandbreite = Kurs des US $ zwischen 0,25 und 5,00;

Ein Ausbrechen des Kurses aus der gewählten Bandbreite ist so gut wie unmöglich.

Bund-Futures (ab 1999 Euro-Bund-Futures)

Der Bund-Future basiert auf einer idealtypischen (künstlichen) Anleihe des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren und einer Verzinsung von 6 %. Jede Anleihe des Bundes und der Treuhandanstalt mit der vorstehenden Restlaufzeit kann von der EUREX als eine lieferbare Schuldverschreibung bestimmt werden. Die diversen Anleihen werden, sofern der Nominalzinssatz von 6 % abweicht, mittels eines Konversionsfaktors auf eine Anleihe mit 6 % Zins umgerechnet. In der Regel ist es Ziel des Käufers bzw. Verkäufers des Bund-Future-Kontraktes durch ein glattstellendes Gegengeschäft einen Differenzgewinn zu erzielen. Die tatsächliche Lieferung von Bundesanleihen ist die Ausnahme.

siehe auch unter Financial-Futures

Buxl-Futures (ab 1999 Euro-Buxl-Futures, Restlaufzeit: 20–30,5 Jahre)

Der Buxl-Future basiert auf einer idealtypischen (künstlichen) Anleihe des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einer Restlaufzeit von 15 bis 30 Jahren und einer Verzinsung von 6 %.

siehe im Übrigen unter Bund-Futures und Financial-Futures

Calls

siehe unter Optionen

Caps

Ein Cap (Deckel) ist eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer des Caps und einem Käufer (Schuldner) mit der Absicht, den Zinssatz einer variablen Verbindlichkeit des Schuldners für einen bestimmten Zeitraum nach oben zu begrenzen

Steigt der Referenzzins (Basis-Satz) über die vorab vereinbarte Zinsobergrenze (Cap Rate), muss der Verkäufer dem Käufer des Caps die Zinsdifferenz vergüten.

Zinsbegrenzungsvereinbarungen können aus rein spekulativen Gesichtspunkten – da sie nicht an zugrundeliegende Verbindlichkeiten oder Forderungen gebunden sind – oder aber mit einem konkreten Absicherungszweck getroffen werden. Im letzteren Fall kann die gezahlte Capprämie unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten im Rahmen des § 20 EStG berücksichtigt werden (§ 20 Fach 4 Vorblatt Nr. 1001 – Zinsbegrenzungsvereinbarungen)

Cheapest-to-Deliver-Zertifikate

siehe unter Two-Asset-Zertifikate

Chooser-Optionsscheine

Bei der Emission von Chooser-Optionsscheinen steht noch nicht fest, ob es sich um Put- oder Call-Optionsscheine handelt. Dem Erwerber wird in den Optionsbedingungen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmen, ob der Optionsschein ein call- oder ein put-Optionsrecht verbrieft.

Collars

Ein Collar besteht sowohl aus einem Cap als auch Floor.

Während der Cap-Käufer für das Anrecht auf Zinsbegrenzung zahlen muss, erhält er für die Garantie eines Mindestzinssatzes (insofern tritt der Cap-Käufer gleichzeitig als Floor-Verkäufer auf) einen Zahlungsausgleich, der die Capprämie mindert.

Covered Warrants

Covered Warrants ist der englische Begriff für gedeckte Optionsscheine. Das bedeutet, dass das Optionsrecht durch einen vorhandenen Aktienbestand gedeckt ist. Die Aktien liegen bereits in einem Sperrdepot des Optionsschuldners (vornehmlich Kreditinstitute) zur Verfügung.

Currency Interest Rate Swaps

Englischer Begriff für Zins/Währungsswaps.

siehe unter Swaps

Currency Future-Contracts

Englischer Begriff für Devisenterminkontrakte.

siehe unter Futures und Financial Futures

Currency Swaps

Englischer Begriff für Währungs-Swaps

siehe unter Swaps

Currency Warrants

Englischer Begriff für Währungs-Optionsscheine

siehe unter Optionsscheine

DAX Discountzertifikate

Hierbei handelt es sich um die Unterform eines Discountzertifikates.

Dem Anleger wird ermöglicht, den DAX mit einem Abschlag (Discount) zu erwerben. Dafür muss er jedoch in Kauf nehmen, dass er nur bis zu einer Obergrenze (Cap) an der Entwicklung des DAX partizipiert. Die Gewinnchancen sind somit faktisch durch den Cap begrenzt. Ein DAX Discountzertifikat beinhaltet den gleichzeitigen Verkauf eines Indexzertifikates und eines Call-Optionsscheins mit einem Basispreis des DAX in Höhe des Caps.

Bei einem üblichen DAX-Zertifikat wird bei Fälligkeit der DAX-Stand in Euro ausgezahlt. Hingegen ist bei einem DAX-Discountzertifikat die Auszahlung bei Fälligkeit auf einen bei Emission festgelegten DAX-Stand beschränkt.

DAX-Futures

Beim DAX-Future handelt es sich um einen standardisierten Terminkontrakt, der auf den Deutschen Aktienindex (DAX) ausgerichtet ist. Im DAX sind die 30 wichtigsten deutschen Aktientitel vertreten. Die handelbare Mindestgröße (1 Kontrakt) entspricht 25 EURO multipliziert mit dem aktuellen Index. Es findet täglich ein Verlust- und Gewinnausgleich statt. Der DAX als Basiswert ist nicht lieferbar. Die Erfüllung erfolgt somit durch Barausgleich.

siehe auch unter Financial-Futures

Derivate

Unter Derivaten oder den sogenannten derivativen Finanzinstrumenten versteht man jene am Markt gehandelten Rechte, deren Börsen- oder Marktpreis unmittelbar oder mittelbar von der Entwicklung des Börsen- oder Marktpreises der den Rechten zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Im Wesentlichen sind dies Futures, Forwards, Optionen und Optionsscheine.

Devisenoptionen

siehe unter Optionen

Devisenoptionsscheine

siehe unter Optionsscheine

Differenzgeschäfte

Beschreibung von Termingeschäften, bei denen die Vertragspartner keine effektiven Transaktionen durchführen, sondern ein bestimmter Geldbetrag (Differenz) in Abhängigkeit zum Preis oder Stand eines Basiswerts zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt bzw. vereinnahmt wird.

Digital-Optionsscheine („Alles-oder-Nichts-Papiere”)

Bei einem Digital-Optionsschein ist eine Barriere festgelegt (Ober- bzw. Untergrenze). Es wird vereinbart, dass der Anleger nur dann einen bestimmten Betrag ausbezahlt bekommt, wenn der Kurs des Basiswertes diese Barriere während der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Verfalltag (europäische Option) durchschreitet. Für die Auszahlung gibt es daher nur zwei Varianten (daher das Wort: digital): Entweder man bekommt den festgelegten Betrag ausgezahlt, oder der Optionsschein verfällt wertlos. Man unterscheidet europäische Digital-Optionsscheine (Binär-, Simplex-Optionsscheine) und amerikanische Digital-Optionsscheine (Hit-Optionsscheine).

Discountzertifikate

Discountzertifikate (auch Sale Zertifikate genannt) sind börsennotierte Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent am Laufzeitende das Wahlrecht hat, entweder das Zertifikat zum Höchstkurs (Cap) zurückzuzahlen, oder die zugrunde liegende Aktie zu liefern. Unterschreitet der Schlusskurs der Aktie am Laufzeitende den Cap, werden Aktien geliefert, anderenfalls wird der festgelegte Geldbetrag gezahlt. Der Anleger erhält bei Anschaffung des Zertifikats den Basiswert (Aktie) mit einem Abschlag (Discount) auf den aktuellen Kurs, einem sog. Sicherheits- oder Risikopuffer, partizipiert dafür aber nicht unbegrenzt an der positiven Wertentwicklung des Basiswerts, da ein maximal rückzahlbarer Höchstkurs (Cap) festgelegt ist.

Discountzertifikate beinhalten zwei miteinander verbundene Geschäfte, zum einen den Kauf einer Aktie, zum anderen den gleichzeitigen Verkauf einer Call-Option (siehe unter Optionen) auf den Basiswert. Der Discount ist die Optionsprämie, die der Anleger für den Verkauf der Call-Option erhält. Der Discount ist dementsprechend desto größer, je höher die Prämie für den verkauften Call ist. Beim Erwerb eines Discountzertifikats bezogen auf einen Index (siehe unter Dax Discountzertifikat) oder einen anderen nicht lieferbaren Basiswert erlangt der Käufer stets nur einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags, der durch den Preis des Basiswerts am Fälligkeitstag bestimmt wird.

Da die Rückzahlung des hingegebenen Kapitals in der Regel ausschließlich von der ungewissen Entwicklung des Basiswerts abhängt, wird mit dem Discountzertifikat kein Kapitalertrag i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erzielt. Erlangt der Käufer innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Zertifikats einen Geldbetrag oder Vorteil, ist ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG gegeben.

Financial-Futures

Als Financial Futures bezeichnet man standardisierte Termingeschäfte, die grundsätzlich nicht auf die Lieferung von Basiswerten gerichtet sind, sondern bei denen die Ausnutzung von Kursschwankungen im Vordergrund steht.

So erfolgt bei Währungs-Futures, Zins-Futures und Index-Futures keine Erfüllung aus einem Liefergeschäft, sondern regelmäßig die Zahlung einer Differenz.

Gleiches gilt i.d.R. hinsichtlich der Termingeschäfte, die sich auf sogenannte synthetische Anleihen beziehen wie z.B. Bund-Futures, Bobl-Futures und Buxl-Futures. Die nachfolgenden Futures teilen deren zivil- und einkommensteuerrechtliche Behandlung:

Fibor-Future – bis einschließlich 1998 –, Schatz-Future (ab 1999 Euro-Schatz-Futures), Drei-Monats-Euribor-Future, Ein-Monats-Euribor-Future, Drei-Monats-Euro-Libor-Future.

siehe auch unter Futures

Floors

Ein Floor (Boden) ist eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer des Floors und einem Käufer (Investor) mit der Absicht, den Zinssatz einer variablen Forderung für einen bestimmten Zeitraum nach unten zu begrenzen.

Sinkt der Referenzzins (Basis-Satz) unter die vorab vereinbarte Zinsuntergrenze (Floor Rate), muss der Verkäufer dem Käufer des Floors die Zinsdifferenz vergüten

siehe im Übrigen unter Caps

Forwards

Im Gegensatz zu Futures handelt es sich bei Forwards um nicht standardisierte, außerbörsliche unbedingte Termingeschäfte.

Full-Index-Link-Anleihen

Es handelt sich um eine Sonderform der „Index-Anleihen” (siehe dort), bei welcher sowohl die Entstehung von Ertrag als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals indexiert ist. Die Erträge aus diesem Anlageprodukt fallen somit nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Futures

Unter Futures versteht man standardisierte Termingeschäfte, bei denen für beide Vertragspartner im Gegensatz zu Optionen die feste Verpflichtung besteht (unbedingtes Rechtsgeschäft), eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem bestimmten Termin zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen und abzunehmen bzw. zu verkaufen und zu liefern. Bei Warenterminkontrakten (Commodity Futures) erfolgt eine effektive Lieferung des Basiswerts (z.B. Schweinebäuche) im Gegensatz zu den Finanzterminkontrakten (Financial Futures), bei denen die Basiswerte sich auf Anleihen, Aktienindizes oder Währungen beziehen und in der Regel ein Barausgleich stattfindet.

Garantiespannen-Zertifikate

Garantiespannen-Zertifikate verfolgen anders als klassische Garantiezertifikate, die einen vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit ermöglichen, das Ziel, Kursrückgänge nur bis zu ca. einem Viertel des Basiswertes bezogen auf das Kursniveau im Emissionszeitpunkt abzusichern.

Zu diesem Zweck wird für den Basiswert eine bestimmte Garantiespanne zwischen der Verlustschwelle, die bei 75 % liegt und dem Einstandspreis bei 100 % als Sicherheitszone definiert, innerhalb derer bei Fälligkeit auf jeden Fall eine Tilgung zu 100 % des Emissionspreises stattfindet. Sollte der Schlusskurs bis zum Ende der Laufzeit die Verlustschwelle unterschreiten, so nimmt das Zertifikat mit einem bestimmten Partizipationskoeffizienten an der negativen Kursentwicklung des Basiswertes teil, wodurch ein Totalausfall zumindest theoretisch nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einem über der Garantiespanne festgestellten Kurs erfolgt eine Partizipation, die bei einigen Produkten sogar bis zu 100 % beträgt und damit deutlich über der Partizipationsrate reiner Garantieprodukte liegt.

Garantiezertifikate

Garantiezertifikate sind wie Indexzertifikate konzipiert, unterscheiden sich von diesen jedoch in zwei entscheidenden Punkten.

Dem Anleger wird je nach Ausgestaltung des Produkts eine vorher festgelegte prozentuale Kapitalrückzahlungsgarantie bezogen auf den Nennwert des Zertifikats angeboten. Im Gegenzug wird hierfür jedoch seitens des Emittenten die sog. Partizipationsrate an der Entwicklung des Basiswerts, die bei klassischen Indexzertifikaten stets 100 v.H. beträgt, deutlich reduziert.

siehe des Weiteren unter Indexzertifikate

Gedeckte Optionsscheine

siehe unter Covered Warrants

Hamster-Optionsscheine

Hamster bedeutet „Hoffnung auf Marktstabilität in einer Range”.

Optionsscheine, bei denen bis zu ihrer Fälligkeit einmal pro Woche an einem von vornherein bestimmten Tag überprüft wird, ob sich der Kurs des Basiswerts innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegt. Sollte dies der Fall sein, erhält der Käufer der Optionsscheine einen festen Betrag gutgeschrieben, der bis zum Ende der Laufzeit angesammelt (gehamstert) wird.

Sollte die Bandbreite so gewählt werden, dass ein Ertrag faktisch garantiert ist, fallen die Erträge unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

siehe auch unter Boost-Optionsscheine und Optionsscheine

Index-Anleihen

Anleiheform, bei der die Höhe der Verzinsung und/oder der Kapitalrückzahlung vom Stand eines bestimmten Index, z.B. des DAX oder des REX zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängt. Möglich ist auch die Bindung an den Gold- oder Rohölpreis oder an die Inflationsrate.

Indexoptionsscheine

siehe unter Optionsscheine

Index Warrants

Englischer Begriff für Indexoptionsscheine

siehe unter Optionsscheine

Indexzertifikate (Indexpartizipationsscheine)

siehe aber auch unterMoney-back-Zertifikate

Bei Indexzertifikaten handelt es sich um zinslose Schuldverschreibungen mit begrenzter Laufzeit, die sich auf einen bestimmten Wertpapierindex beziehen

Hierbei kann es sich um nationale, europäische oder internationale Indizes handeln (DAX, Dow Jones, Nikkei 225 oder Nasdaq 100). Der zugrunde liegende Index wird perfekt abgebildet, Veränderungen im jeweiligen Index werden automatisch berücksichtigt. Eine Risikostreuung erfolgt durch die Verteilung auf im jeweiligen Index vertretene Aktienwerte, ohne die enthaltenen Aktien selbst besitzen zu müssen.

Derartige Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kapitalanleger dem Emittenten einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Emittent sich zur Rückzahlung eines Geldbetrags verpflichtet, dessen Höhe vom Punktestand des jeweiligen Index am Fälligkeitstag abhängt.

Ein Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG wird nicht erzielt, wenn die Rückzahlung ausschließlich von der ungewissen Entwicklung des jeweiligen Index abhängt.

Sofern die Zertifikatsbedingungen vorsehen, dass die (teilweise) Rückzahlung des eingesetzten Geldbetrags garantiert ist, fällt der Mehr- bzw. Minderbetrag unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe c i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 4 EStG.

Interest-Rate-Swaps

Englischer Begriff für Zinssatz-Swaps.

siehe unter Swaps

Interest-Rate-Warrants

Englischer Begriff für Zins-Optionsscheine

siehe unter Optionsscheine

Kaufoptionen

siehe unter Optionen

Knock-In-Zertifikate

Knock-In-Zertifikate ähneln den Discountzertifikaten, sind jedoch mit einem zusätzlichen Sicherheitspolster ausgestattet, was dazu führt, dass zum Emissionszeitpunkt wichtige Tilgungsmodalitäten noch offen und davon abhängig sind, ob der jeweilige Basiswert während der Zertifikatslaufzeit mindestens einmal eine vorgegebene Kurs- bzw. Knock-In-Schwelle testet (Knock-In-Kriterium). Je nach Ausstattung bzw. Konstruktion lassen sich die folgenden Knock-In-Zertifikate unterscheiden.

  1. Knock-In-Zertifikate, die bei einmaligem Erreichen bzw. Unterschreiten der Kursschwelle während der Laufzeit einen überprozentual hohen Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit gewähren.

    Z.B. Nikkei 225 Zertifikat mit Risiko-Bonus von ABN Amro:

    Bei der vorliegenden, auf eine positive Trendwende am japanischen Aktienmarkt, setzenden Variante, erfolgt die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit zu 112,5 v.H. des am Bewertungstag festgestellten Indexschlusstandes entsprechend dem Bezugsverhältnis, falls der Nikkei 225 während der Laufzeit mindestens einmal auf oder unterhalb der Kursschwelle von 16002 Punkten (= 10 v.H. unter Emissionsniveau), schließt. Im anderen Fall kommt es wie bei einem normalen Indexzertifikat zu einer 100-prozentigen Ausgleichszahlung des Indexstandes.

  2. Knock-In-Zertifikate, die bei einmaligem Erreichen bzw. Überschreiten der Kursschwelle während der Laufzeit einen Mindest-Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit gewähren. (EURO/USD Knock-In Zertifikat der Commerzbank)

  3. Knock-In Discount-Zertifikate

    Die Kursschwelle liegt ca. 20–30 Prozent unter dem Cap:

    Gegenüber herkömmlichen Discountzertifikaten wird zwar ein etwas niedrigerer Abschlag gewährt. Allerdings bekommt der Investor, der eine Seitwärtsbewegung bzw. einen nur leicht steigenden Aktienkurs erwartet, selbst bei einem unter dem Cap liegenden Feststellungskurs am Bewertungstag den Höchstbetrag zurückgezahlt, wenn die Kursschwelle während der Laufzeit kein einziges Mal erreicht bzw. unterschritten wurde.

Knock-Out-Optionsscheine (Knock-Out-Border-Warrants)

Knock-Out-Optionsscheine zeichnen sich durch einen festgelegten Rückzahlungsbetrag aus, der dem Anleger jedoch nur dann zufließt, wenn der Schein während der gesamten Laufzeit unter bzw. oberhalb der K.O.-Schwelle notiert. Wird diese Grenze auch nur an einem einzigen Tag verletzt, so verfällt der Optionsschein wertlos. Aufgrund des mit dem potenziellen Verfall verbundenen höheren Risikos im Vergleich zu einem Standard-Optionsschein ist ein Knock-Out-Optionsschein in der Regel günstiger. Knock-Out-Optionsscheine werden als Puts oder Calls angeboten.

Long Call

siehe unter Optionen

Long Put

siehe unter Optionen

Look-back-Optionsscheine

Exotische Optionsscheine, die der Long-Position das Recht gewähren, einen Call zum niedrigsten und einen Put zum höchsten Kurs auszuüben, der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, der sogenannten Look-back-Periode, erreicht wird. Im Vergleich zu normalen Optionsscheinen steht bei einem Look-back-Optionsschein der Basispreis zum Emissionszeitpunkt noch nicht fest.

Money-back-Zertifikate

Anleihen mit Rückzahlungsgarantie mit oder ohne Mindestverzinsung. Darüber hinaus ist die Verzinsung am Verfallstag an einen Index gekoppelt, womit es dem Anleger ermöglicht wird, über eine etwaige zugesagte Mindestverzinsung eine höhere Rendite zu erzielen. Es handelt sich um die Verbriefung einer Kombination aus verzinslicher Geldmarktanlage (bei vereinbarter Mindestverzinsung) sowie von Kauf- und Verkaufsoptionen.

Unter die Money-back-Zertifikate fallen diverse vornehmlich in Deutschland und der Schweiz emittierte Anleihen wie z.B.:

CLOU (currency linked outperformance unit)
GIROS (guarenteed investment return options)
GROIS (guarenteed return on investment options)
IGLU (investment growth linked unit)
MEGA (Marktabhängiger Ertrag mit Garantie des Anlagebetrags)
PEP (protected equity participation)
PIP (protected index participation)
SAROS (safe return options)
SMILE (swiss-market-index-liierte Emission)

Naked Warrants

Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe begeben und selbständig an der Börse gehandelt werden.

Optionen

Bei einer Option (lat. optio = Wahl, Wunsch) handelt es sich um ein bedingtes Termingeschäft, bei welchem der Käufer der Option berechtigt ist, gegen Zahlung einer Optionsprämie innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) von dem Verkäufer der Option (Stillhalter) die Abnahme oder den Verkauf eines Basiswerts (underlying) – Aktien, Anleihen, Edelmetalle, Währungen, Indizes etc. – zu einem bei Abschluss des Optionsgeschäfts festgelegten Basispreis oder einen Differenzausgleich zu verlangen.

Optionen werden sowohl an der Börse (standardisierter Handel an der EUREX) als auch außerbörslich gehandelt, sogenannter OTC-Handel (OTC = over the counter).

Es gibt zwei Arten von Optionen:

  • Calls (Kaufoptionen)

  • Puts (Verkaufsoptionen)

Die Käuferposition wird als „Long”, die Verkäuferposition als „Short” bezeichnet. Dementsprechend lassen sich die Optionen wie folgt definieren:

  • Long Call: Kauf einer Kaufoption

  • Short Call: Verkauf einer Kaufoption

  • Long Put: Kauf einer Verkaufsoption

  • Short Put: Verkauf einer Verkaufsoption

siehe auch § 23 Nr. 4 EStG

Optionsscheine (warrants)

Bei Optionsscheinen handelt es sich grundsätzlich um verbriefte Optionsrechte (siehe unter Optionen), die mit oder ohne Anleihe (Optionsanleihe) emittiert werden. Die Zeitdauer des Optionsrechts von Optionsscheinen ist im Allgemeinen wesentlich länger als die Laufzeit der börsengehandelten Optionen.

Grundsätzlich sind Optionsscheine nicht anders zu behandeln als nicht verbriefte Optionen.

Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Emittenten Konstruktionen geschaffen werden können, bei denen keine Optionen im Rechtssinne mehr vorliegen. So liegt z.B. bei den klassischen „Range Warrants” eine Gestaltungsform vor, bei der der Optionskäufer überhaupt kein Optionsrecht mehr ausüben kann. Vielmehr handelt es sich bei der Ausgestaltung dieser Anlageform um eine sonstige Kapitalforderung jeder Art im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Sofern Anzeichen dafür bestehen, dass ein steuerpflichtiger Ertrag i.S.d. § 20 EStG realisiert worden sein könnte, ist die Gestaltung sorgfältig zu analysieren. Hierfür sind die Emissionsbedingungen oder die bei jeder Bank ausliegenden Wertpapiergattungsdaten erforderlich.

vgl. auch Boost-Optionsscheine, Hamster-Optionsscheine

Partizipationsscheine

Bei einem Partizipationsschein hängt es von der Entwicklung eines Basiswertes ab, welchen Betrag der Inhaber bei Fälligkeit erhält. Basiswerte können z.B. einzelne Aktien, eine Zusammenstellung mehrerer Aktien (Basketzertifikate) oder Indices (Indexzertifikate) sein.

Puts

siehe unter Optionen

Sale Zertifikate

siehe unter Discount-Zertifikate

Short Call

siehe unter Optionen

Short Put

siehe unter Optionen

Swaps

Es lassen sich folgende Arten von Swaps unterscheiden:

Zinsswaps (Interest Rate Swaps)

Bei einem Zinsswap vereinbaren zwei Partner i.d.R. unterschiedlicher Bonität einen Austausch zwischen festen und variablen Zinsverpflichtungen gleicher Währung auf einen nominellen Kapitalbetrag für einen bestimmten Zeitraum.

Hintergrund dieses Austauschs sind unterschiedliche Interessenslagen hinsichtlich der Verzinsung und die Reduzierung der Zinskosten gegenüber einer direkten Mittelaufnahme, die aus der unterschiedlichen Bonität der beiden Partner und den damit verbundenen unterschiedlich hohen Zinssätzen resultiert.

Der Abschluss eines Zinsswaps hat keinen Einfluss auf die rechtliche Verpflichtung der Partner, Tilgungs- und Zinsbeträge auf die gegenüber Dritten eingegangenen Verbindlichkeiten zu zahlen. Der Ausgleich erfolgt zwischen den beiden Partnern.

Währungsswaps (Currency Swaps)

Bei einem Währungsswap findet ein Tausch von Kapitalbeträgen und daraus resultierender Zinsen (festverzinslich – festverzinslich, variabel verzinslich – variabel verzinslich) unterschiedlicher Währungen statt.

Nach Ablauf des Swaps erfolgt der Rücktausch der Beträge zum ursprünglich vereinbarten Kassakurs.

Ein Währungsswap findet statt zwischen zwei Partnern in unterschiedlichen Ländern, die sich aufgrund ihres relativen Standingvorteils am heimischen Markt günstiger verschulden können als der andere Partner. Die Zahlungsverpflichtungen der Beteiligten gegenüber Dritten werden durch den Abschluss des Währungsswaps nicht beeinträchtigt. Der Ausgleich erfolgt zwischen den Partnern.

Zins/Währungsswaps (Currency Interest Rate Swaps)

Hierbei handelt es sich um eine Kombination von Zins- und Währungsswap, d.h. wie bei letztgenanntem erfolgt ein Tausch und Rücktausch von Kapital- und Zinsbeträgen in verschiedenen Währungen. Während beim Währungsswap jedoch Zinszahlungen im Verhältnis fest/fest bzw. variabel/variabel getauscht werden, kommt es beim Zins/Währungsswap zu einem Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen.

Termingeschäfte

Bei einem Termingeschäft handelt es sich um ein Handelsgeschäft, dessen Erfüllung (Zahlung und Lieferung) zu beim Abschluss des Geschäfts festgelegten Bedingungen auf einen späteren Termin hinausgeschoben wird.

Unterschieden werden kann zwischen bedingten Termingeschäften, den Optionen bzw. Optionsscheinen und den unbedingten Termingeschäften, den Forwards und Futures.

Two-Asset-Zertifikate (Two-Asset Discount-Zertifikate/Cheapest-to-Deliver-Zertifikate)

Two-Asset Discount-Zertifikate sind an die Kursentwicklung von zwei Aktien gebunden. Dieser Zertifikatetyp wird gegenüber herkömmlichen Discountzertifikaten mit einem höheren Discount (Abschlag) gegenüber den beiden Basiswerten ausgegeben. Der Emittent besitzt vergleichbar mit den Two-Asset-Anleihen ein dreifaches Tilgungswahlrecht am Fälligkeitstermin des Zertifikats und wird bei Fälligkeit jeweils die Alternative mit dem niedrigsten Wert (Höchstbetrag, Aktienpaket A oder Aktienpaket B) liefern.

Cheapest-to-Deliver-Zertifikate beziehen sich auf zwei Basiswerte, die einen historisch ähnlichen Kursverlauf aufweisen, wobei hier eine der beiden. Aktien mit einem deutlich höheren Discount begeben wird. Cheapest-To-Deliver-Zertifikate werden nicht wie Two-Asset Discount-Zertifikate durch einen Höchstbetrag begrenzt. Theoretisch ist das Performancepotenzial unbegrenzt, aber am Laufzeitende des Zertifikats wird in jedem Fall das Aktienpaket mit dem niedrigsten Wert geliefert.

Verkaufsoptionen

siehe unter Optionen

Währungsoptionen

siehe unter Optionen

Währungsswaps

siehe unter Swaps

Warrants

Englischer Ausdruck für Optionsscheine

Zertifikate

Ein Zertifikat verbrieft dem Anleger die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere und Finanzprodukte. Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert zum Beispiel an der Kursentwicklung eines festgelegten Index (Indexzertifikat) oder eines speziell zusammengestellten Aktienkorbs (Basketzertifikat).

Zinsswaps

siehe unter Swaps

OFD Berlin v. - St 152 - S 2252 - 6/04

Fundstelle(n):
MAAAB-42396