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BFH 21.12.1993 VIII R 13/89
Einkommensteuer; | Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibetragsregelung 1984 (§§ 32 Abs. 8, 54 EStG i. d. F. des StÄndG 1991)
Der BFH stellt mit Urt. v. - VIII R 13/89 fest, daß die Neuregelung des Kinderfreibetrags in § 32 Abs. 8 EStG i. V. mit § 54 EStG i. d. F. des StÄndG 1991 v. (BGBl I 1322; BStBl I 665) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, soweit sie den VZ 1984 betrifft.