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BBK Nr. 3 vom Seite 135 Fach 30 Seite 1642

Rückstellungen für die Gewerbesteuer ab 2004

von Dipl.-Finw. (FH) StB Hans Walter Schoor, Kemmenau
++ Kernaussagen ++

Die GewSt ist bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb, also bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für ihre eigene Bemessungsgrundlage, eine abziehbare Betriebsausgabe. Dies erschwert die Berechnung. Es gibt daher zwei Methoden, die GewSt-Rückstellung zu berechnen: Die i. d. R. ungenaue, aber aus Vereinfachungsgründen anerkannte Fünf-Sechstel-Methode und eine mathematische Methode mittels eines Divisors, die bis auf evtl. Rundungsdifferenzen zu einem genauen Ergebnis führt.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Einführung
V.
Exakte Berechnung bei Kapitalgesellschaften
II.
Sachverhalte und Aufgaben
III.
GewSt-Rückstellung nach der Fünf-Sechstel-Methode
VI.
Besonderheiten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
IV.
Exakte Berechnung bei Personenunternehmen
VII.
Zerlegungsfall

I. Einführung

Die bis zum Ende eines Wj entstandene und am Bilanzstichtag geschuldete GewSt ist in der Handels- und Steuerbilanz als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Rückstellung ist prinzipiell für das Wj zu bilden, zu dem die GewSt wirtschaftlich gehört.

Regelmäßig wird als Rückstellung der Betrag ausgewiesen, der sich nach Abzug der bereits für das Wj ...

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Rückstellungen für die Gewerbesteuer ab 2004

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