Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 14 K 5057/01 EFG 2005 S. 740

Gesetze: UStG 1993 § 4 Nr. 21 Buchst. b EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 5 EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i

Umsatzsteuerfreiheit eines Ballettstudios

Umsatzsteuer 1995, 1996, 1997, 1998

Leitsatz

1. Ein Ballettstudio ist keine allgemeinbildende Schule oder Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG. Es handelt sich auch nicht um eine berufsbildende Schule oder Einrichtung, selbst wenn sich Schüler durch die angebotenen Kurse auf eine bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (staatliche Musikhochschule) abzulegende Aufnahmeprüfung vorbereiten.

2. Das Verständnis, dass ein privates Ballettstudio nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG unterfällt, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 740
EFG 2005 S. 740 Nr. 9
WAAAB-42118

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 18.11.2004 - 14 K 5057/01

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen