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Thüringer FG Beschluss v. - III 891/01 V

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 1EStG § 19 Abs. 1EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1HGB § 249 Abs. 1FGO § 69 Abs. 3 S. 1FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Zuordnung von Flugzeugen zum Betriebsvermögen eines Bauunternehmens

Begründetheit einer Gewährleistungsrückstellung

Steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses und eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen

Einkommensteuer 1996 bis 1998

Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Geht weder aus den vorgelegten Flugbüchern noch aus anderen Aufzeichnungen der betriebliche Charakter des Kaufes und der Unterhaltung von Fluggeräten durch einen Bauunternehmer hervor, scheidet eine Zuordnung zum notwendigen und auch zum gewillkürten Betriebsvermögen und damit auch ein Abzug der entstandenen Kosten als Betriebsausgaben aus.

2. Wird die vorgenommene Bildung einer Gewährleistungsrückstellung weder dem Grunde noch der Höhe nach hinreichend begründet, ist lediglich ein Ansatz der ohne Nachweis möglichen Pauschalrückstellung von 0,5 v.H. des garantiebehafteten Umsatzes des betreffenden Wirtschaftsjahres zuzulassen.

3. Ein Ehegattenarbeitsverhältnis ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn es nicht wie zwischen fremden Dritten tatsächlich durchgeführt wurde, weil kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, keine mündlichen Vereinbarungen hinsichtlich der zu leistenden Arbeit, der Arbeitszeit, dem Arbeitslohn, der Kündigungsfristen und eines Urlaubsanspruchs bestehen und nicht glaubhaft gemacht wurde, wie die zu erledigenden Tätigkeiten, die vielfach eine ständige Präsenz im Betrieb voraussetzen, am Heimarbeitsplatz des Ehegatten erledigt wurden.

4. Werden die bürgerlich-rechtlich wirksamen Mietverhältnisse mit den Kindern nicht wie vereinbart durchgeführt, weil entgegen den vertraglichen Vereinbarungen keine Nebenkosten getragen wurden, die erste Mietzahlung erst über drei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses erfolgte, im Folgenden der Mietzins hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt unregelmäßig entrichtet wurde und die vertraglich vereinbarten Mietkautionen nicht eingefordert wurden, sind die Mietverhältnisse steuerlich nicht anzuerkennen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-42104

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer FG, Beschluss v. 10.10.2002 - III 891/01 V

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