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BMF 07.01.2005 IV A 5 - S 7229 - 1/05, NWB 4/2005 S. 30

Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von Münzen aus unedlen Metallen

Die steuerpflichtige Lieferung von Münzen aus unedlen Metallen unterliegt gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. bb der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz, soweit die Gegenstände als Sammlungsstücke von münzkundigem Wert (aus Position 9705 des Zolltarifs) anzusehen sind. Nach dem gilt Folgendes: Aus Vereinfachungsgründen kann für die steuerpflichtigen Umsätze kursgültiger und kursungültiger Münzen aus unedlen Metallen die Steuerermäßigung stets in Anspruch genommen werden. Dies gilt jedoch nicht, sofern dem Unternehmer eine Zolltarifauskunft vorliegt, die die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausschließt. Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung genügt die Bezeichnung der Münze...BStBl 2004 I S. 638

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