OFD Düsseldorf

Das qualifizierte Bestätigungsverfahren gem. § 18e UStG ist ab sofort auch über das Internet möglich

Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber unterrichtet, dass das qualifizierte Bestätigungsverfahren ab sofort auch über Internet unter der Adresse http://evatr.bff-online.de/eVatR/ durchgeführt werden kann. Möglich ist generell auch der Weg über die bereits bekannte Internetadresse www.bff-online.de, wo der Anfragende über die Rubrik „Bestätigungsverfahren” ebenfalls zur qualifizierten Bestätigungsanfrage gelangt.

Das Verfahren ist wie folgt ausgestaltet:

Der Anfragende wird zunächst gebeten, sich mit seiner eigenen USt-IdNr. zu identifizieren und dann die einfache Bestätigungsanfrage für eine USt-IdNr. aus einem anderem EU-Mitgliedstaat durchzuführen. Wird die angegebene USt-IdNr. als nicht gültig erkannt, ist keinerlei weitergehende Anfrage möglich. Soweit die angegebene USt-IdNr. jedoch als gültig bestätigt werden kann, erfolgt die automatisierte Weiterleitung zur qualifizierten Bestätigungsanfrage. Der Abfragende muss alle, wie auch beim manuellen Verfahren, erforderlichen Angaben machen (Name, Ort, Straße, Postleitzahl), die dann einzeln abgeglichen werden und zu denen er die Information „stimmt” oder „stimmt nicht” erhält. Das neu eingerichtete automatisierte Verfahren entspricht somit im vollen Umfang dem manuellen Verfahren. Beim automatisierten Verfahren kann das am Bildschirm erhaltene Abfrageergebnis vom abfragenden Unternehmer direkt ausgedruckt werden. Darüber hinaus kann er, soweit er dies für erforderlich hält, eine zusätzliche „offizielle” Bestätigungsanfrage beim Bundesamt für Finanzen stellen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat gebeten, Unternehmer bei entsprechenden Beschwerden über die Erreichbarkeit des Bundesamt für Finanzen bzw. bei anderen sich bietenden Gelegenheiten auf die im Internet bestehende Möglichkeit zur Durchführung der Bestätigungsanfrage hinzuweisen.

OFD Düsseldorf v.

Fundstelle(n):
PAAAB-41935