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Thüringer FG Urteil v. - I 479/98 EFG 2004 S. 1856 Nr. 24

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG 1983 § 1 Abs. 6, GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen

Differenzbesteuerung

Erwerberidentität

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Die Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 6 GrEStG ist anwendbar, wenn eine GmbH (Muttergesellschaft) alle Anteile an einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft erwirbt, die anschließend ihr gesamtes Betriebsvermögen im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahme in eine zu diesem Zweck neu errichtete Tochterpersonengesellschaft der Muttergesellschaft einbringt.

2. Obwohl die neu gegründete Tochtergesellschaft gesellschaftsrechtlich nicht mit der Muttergesellschaft identisch ist, ist die erforderliche Erwerberidentität der beiden Besteuerungsvorgänge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben zu unterstellen. Eine Identität der Rechtsträger im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist hier nicht erforderlich, ausreichend ist die Identität des Vermögensträgers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1856 Nr. 24
WAAAB-41869

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Thüringer FG, Urteil v. 21.04.2004 - I 479/98

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