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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 6020/02 Z

Gesetze: KN 8204 KN 8205 KN 8206 KN 8207 EGV Art. 234

Tarifierung von Vierkantstecksystemen (EuGH-Vorlage)

Leitsatz

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Gehören getrennt eingeführte Schraubereinsätze mit Vierkantantrieb für Schlitz-, Kreuzschlitz-, TX-(Innentorx) und Innensechskantschrauben in die Position 8204 der KN?

  2. Gehören getrennt eingeführte Teile eines aus Steckschlüssel- und Schraubereinsätzen, Adaptern und Antriebselementen (Knarren, Schrauber) bestehenden Werkzeugsystems, die bei ihrer Verwendung die zu bewegende Mutter oder Schraube nicht unmittelbar berühren, in die Position 8204?

  3. Gehören getrennt eingeführte Drehmomentschlüssel dieses Werkzeugsystems in die Position 8204?

Fundstelle(n):
XAAAB-41834

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 29.11.2004 - 4 K 6020/02 Z

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