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FG Bremen Urteil v. - 4 K 100/04 EFG 2005 S. 365

Gesetze: EStG 1999 § 33b Abs. 6, EStG 1999 § 33 Abs. 2

Pflege-Pauschbetrag bei Pflege des hilflosen Vaters durch die Tochter

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Die Pflege des hilflosen Vaters (Behinderungsgrad 100 %, Merkmal „H”) in dessen Wohnung durch die Tochter ist auch dann aus sittlichen Gründen zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 EStG, wenn der Vater das von ihm erhaltene Pflegegeld (hier: nach § 37 Abs. 1 SGB XI) nicht an seine Tochter weiter geleitet hat.

2. Der Tochter steht in diesem Fall der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG zu. Sie ist insoweit nicht verpflichtet, die Verwendung des im Verfügungsbereich des Vaters verbliebenen Pflegegeldes nachzuweisen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 365
EFG 2005 S. 365 Nr. 5
MAAAB-41829

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FG Bremen, Urteil v. 24.11.2004 - 4 K 100/04

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