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NWB Nr. 3 vom Seite 185 Fach 4 Seite 4941

Änderungen bei der Körperschaftsteuer

Konsequenzen aus der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie

Ernst Semmler

Von den Änderungen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes und des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetzes ist auch das Körperschaftsteuerrecht betroffen. So wird u. a. durch die neu eingefügte Rückausnahme des § 8b Abs. 9 KStG die Befreiungsregelung des § 8b Abs. 1 KStG auf die Ausnahmefälle des § 8b Abs. 7 und 8 KStG anwendbar, sofern diese unter die Mutter-Tochter-Richtlinie fallen. Ferner wird mit dem neu eingefügten § 14 Abs. 3 KStG die Auffassung der Verwaltung festgeschrieben, dass organschaftliche Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Gewinnausschüttungen und entsprechende Minderabführungen als Einlage zu behandeln sind. Als Folge der Umsetzung der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie ist § 26 Abs. 6 KStG, der die Anrechnung ausländischer Steuern regelt, ergänzt worden.

I. Überblick über die Gesetzesänderungen

Mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) v. (BGBl 2004 I S. 3310) und dem EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. (BGBl 2004 I S. 3112) ist das KStG erneut geändert worden. Kernpunkt dieser Gesetze ist die Umsetzung von EU-Rechtsakten in nationales Recht. Durch das EURLUmsG ergeben sich insbesondere Änderungen bei der unbeschränkten Steuerpflicht (wird erweitert auf Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit), bei den steuerbefreiten Körperschaften, bei...

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