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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 138/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG

Private Pkw-Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung bei fehlender vertraglicher Regelung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

  2. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist nur Indiz für die Ernstlichkeit einer Pensionszusage; darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung.

  3. Die unentgeltliche Überlassung eines Pkw zu privaten Fahrten stellt grundsätzlich die Zuwendung eines lohnsteuerpflichtigen Vorteils im Rahmen des Dienstvertrages dar.

  4. Der Nutzungswert der privaten Pkw-Nutzung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Wird dem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als nahe stehender Person einer beherrschenden Gesellschafterin die Pkw-Nutzung unentgeltlich zugewandt, ohne dass hier für eine vertragliche Verpflichtung der Gesellschaft besteht, weil es insoweit an einer vertraglichen Regelung fehlt, beruht die Zuwendung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 161 Nr. 3
TAAAB-41416

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.12.2003 - 6 K 138/02

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