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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1725/01

Gesetze: UStG § 4 Nr. 5c, UStG § 14 Abs. 3, UStG § 15 Abs. 1, UStR Abschn. 53, UStR Abschn. 192

Vorsteuerabzug bei Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen

Leitsatz

1. Ein Vorsteuerabzug aus Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 5c UStG kommt weder nach den Abschnitten 53 und 192 UStR noch nach dem europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz in Betracht, selbst wenn die in der Gutschrift enthaltene Umsatzsteuer von den Gutschriftempfängern abgeführt wurde.

2. Das sog. europarechtliche Neutralitätsgebot eröffnet lediglich dem Aussteller eine Berichtigung der von ihm nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer, nicht aber dem Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug aus nicht erbrachten oder steuerfreien Leistungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-41399

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30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.11.2004 - 6 K 1725/01

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