Vorsteuerabzug bei Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen
Leitsatz
1. Ein Vorsteuerabzug aus Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 5c UStG kommt weder nach den Abschnitten
53 und 192 UStR noch nach dem europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz in Betracht, selbst wenn die in der Gutschrift enthaltene
Umsatzsteuer von den Gutschriftempfängern abgeführt wurde.
2. Das sog. europarechtliche Neutralitätsgebot eröffnet lediglich dem Aussteller eine Berichtigung der von ihm nach § 14 Abs.
3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer, nicht aber dem Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug aus nicht erbrachten oder steuerfreien
Leistungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAB-41399
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.11.2004 - 6 K 1725/01
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