Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit einer Einnahme i.S.d. § 3c EStG stehen
Leitsatz
Der Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG stellt eine Einnahme i.S.d. § 3c EStG dar.
Vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit kann § 3c EStG nicht dahin ausgelegt werden, dass
durch den Bezug steuerfreier Einnahmen in Form fiktiver Gewinnausschüttungen einer im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Zwischengesellschaft
ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den zum Erwerb der Beteiligung aufgewandten Finanzierungskosten und damit
ein – bei Inlandsansässigkeit der Tochtergesellschaft nicht bestehendes – Abzugsverbot begründet wird.
Die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung schließen als sondergesetzliche Konkretisierung die allgemeine Missbrauchsnorm
des § 42 AO aus.
Der Neuregelung des § 42 Abs. 2 AO durch das StÄndG 2001 kommt keine Rückwirkung zu.
Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuerten EG-Ausland ist
grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 504 Nr. 9 EFG 2005 S. 335 EFG 2005 S. 335 Nr. 5 WPg 2005 S. 901 Nr. 16 NAAAB-41376
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.09.2004 - 6 K 5917/00 K, G, F
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.