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BMF 17.12.2004 IV A 4 - S 0130 - 113/04, NWB 1/2005 S. 1

Abgabenordnung | Auskünfte an Gewerbebehörden und Mitteilungen bei Betriebsaufgaben

Mit Schreiben v. - IV A 4 - S 0130 - 113/04 NWB UAAAB-41245 hat das BMF Stellung genommen zu Auskünften an Gewerbebehörden im gewerberechtlichen Verfahren nach § 35 GewO und zu Mitteilungen bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerungen nach § 14 Abs. 1a GewO. Das BMF führt u. a. folgende Kriterien für das Vorliegen von Unzuverlässigkeit auf: Nichtabgabe von Steuererklärungen; Nichtentrichtung von Steuern, wobei Umfang und Art der Steuerrückstände zu berücksichtigen sind; ständige Missachtung der dem Stpfl. obliegenden Verpflichtungen; steuerliche Straf- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbebetriebs. Ferner befasst sich das Schreiben mit dem Auskunftsersuchen der Gewerbebehörde an das Finanzamt (Voraussetzungen der Auskunft, Einleitung eines Untersagungsverfahrens, Mitteilung steuerlicher Verhältnis...

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