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FG München Urteil v. - 6 K 970/03 EFG 2005 S. 95

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1, EigZulG § 8

Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

wirtschaftliche Betrachtungsweise

Eigenheimzulage 2000

Leitsatz

1. Die im Schenkungsteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist, angewandten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung können nicht ohne weiteres auf das Eigenheimzulagenrecht übertragen werden.

2. Erwirbt der Beschenkte eine Immobilie, und zahlt der Schenker den Kaufpreis hierfür unter Abkürzung des Zahlungsweges direkt an den Bauträger, so leistet der Schenker als Dritter für Rechnung des Beschenkten direkt an dessen Gläubiger. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wird danach dem Beschenkten der zur Anschaffung der Wohnung erforderliche Geldbetrag zugewendet. Folglich entstehen dem Beschenkten eigene Anschaffungskosten für die Immobilie, die ihn (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) zur Inanspruchnahme der Förderung nach dem EigZulG berechtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 367 Nr. 7
DStRE 2005 S. 393 Nr. 7
EFG 2005 S. 95
EFG 2005 S. 95 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14550 Nr. 3
HAAAB-41151

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FG München, Urteil v. 28.09.2004 - 6 K 970/03

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