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FG München Urteil v. - 11 K 2286/03 EFG 2005 S. 132

Gesetze: GewStG § 29 Abs. 1, GewStG § 29 Abs. 2, GewStG § 33 Abs. 1, GewStG § 14, GewStG § 28

Abweichende Zerlegung nach §§ 28 ff GewStG bei offenbar unbilligem Ergebnis

Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 2000

Leitsatz

Bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 29 Abs. 1 GewStG ist nicht zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer einer Betriebsstätte Arbeiten erledigen, die im Ergebnis einer anderen Betriebsstätte zugute kommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 132
EFG 2005 S. 132 Nr. 2
GAAAB-41147

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FG München, Urteil v. 19.02.2004 - 11 K 2286/03

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