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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 8251/00 G

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 17 Abs. 1

Entnahme stiller Reserven im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH zum Nennwert

Leitsatz

Ermöglicht es der Inhaber eines Besitzunternehmens einem Angehörigen, im Rahmen einer Kapitalerhöhung zum Nennwert einen Teil des im Betriebsvermögen gehaltenen Anteils an der Betriebs-GmbH und der zugehörigen stillen Reserven ohne Zahlung eines Aufgelds in sein Privatvermögen zu übernehmen, so liegt hierin auch dann eine Entnahme in Höhe der Wertdifferenz zu der geleisteten Einlage, wenn durch die Erhöhung des im Privatvermögen gehaltenen Anteils eine wesentliche Beteiligung begründet wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 305 Nr. 6
YAAAB-40759

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.06.2004 - 8 K 8251/00 G

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