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BGH 22.04.1994 V ZR 183/93
Erbbaurecht; | möglicher Inhalt bezüglich der Errichtung von Bauwerken
Ein Erbbaurecht kann mit dem Inhalt bestellt werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerken errichten darf (; Fortführung des Senatsurteils BGHZ 101, 143 = NJW 1987, 2674).