Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung rechtsgrundlos abgeführter Getreide-Mitverantwortungsabgabe
Auslegung einer auf die Festsetzung von Zinsen gerichteten Verpflichtungsklage
Verzinsung von Steuererstattung
Leitsatz
1. Wird Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt, weil dieser „keine Aussage über die Verzinsung des Erstattungsanspruchs”
enthalte, und wird auch in der Einspruchsentscheidung nicht über die Verzinsung entschieden, so ist eine auf die Festsetzung
von Zinsen gerichtete Verpflichtungsklage dahin auszulegen, dass es sich um eine nach erfolglosem Untätigkeitseinspruch erhobene
Untätigkeitsklage handelt.
2. Es bleibt offen, ob § 233a AO überhaupt dem Grundsatz nach auf Fälle der Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgabe
entsprechend angewendet werden kann.
3. Die Regelung zur Anwendung des § 233a AO, die besagt, dass Ansprüche auf Erstattung von vor dem entstandenen Steuern
nicht zu verzinsen sind, enthält keine Regelungslücke im Hinblick darauf, dass eine Verzinsung des Anspruches auf Erstattung
der in der DDR erhobenen Getreide-Mitverantwortungsabgabe im Gesetz nicht vorgesehen ist
Fundstelle(n): PAAAB-40480
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Sächsisches FG, Urteil v. 03.11.2004 - 4 K 1810/99
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