Schmiergeldzahlungen, die der mittelbar beteiligte Geschäftsführer einer GmbH und ein mittelbarer Minderheitsgesellschafter
von einem Lieferanten der GmbH durch Scheckzahlung an den Schwiegervater des Minderheitsgesellschafters für die Lieferung
eines dem Anlagevermögen der GmbH zuzuordnenden Wirtschaftsguts vereinnahmen und die beim Lieferanten als Preisnachlass gebucht
und nicht an die GmbH weitergeleitet werden, sind als verdeckte Gewinnausschüttung dem körperschaftsteuerlichen Einkommen
der GmbH außerhalb der Steuerbilanz hinzu zu rechnen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1074 EFG 2005 S. 1074 Nr. 13 WPg 2005 S. 1223 Nr. 22 SAAAB-40479
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Sächsisches FG, Urteil v. 28.09.2004 - 5 K 1540/01
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