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BFH 20.10.2004 II R 74/00, NWB 51/2004 S. 399

Erbschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab (§§ 12, 37 ErbStG 1997)

Wie der entschieden hat, ist die rückwirkende Anwendung des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab nicht verfassungswidrig. – Anmerkung: Die ErbSt entsteht durch den Tod des Erblassers. Dieser Entstehungsgrund unterscheidet sie z. B. von der ESt; diese entsteht formal mit dem Ablauf des VZ (§ 36 Abs. 1 EStG). Sie beruht aber in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlage auf den Dispositionen der Stpfl. während des VZ. Bei der ESt ist es deshalb verfehlt, für die Frage der Rückwirkung auf den Ablauf des VZ abzustellen (vgl. Schmidt/Seeger, EStG § 2 Rz. 42). Bei der ErbSt ist die Lage anders. Die Frage stellt sich hier in einem umfassenderen Sinne. Der Erbfall und die Entstehung der Steuer beruhen nicht auf einer Disposition des Erblassers. Dieser disponiert ...BStBl 1995 II S. 671

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