I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Mitglied einer Rechtsanwaltssozietät. Seine Einsprüche gegen die Bescheide des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte 1990 bis 1992 der Sozietät vom 6. September 1995 wurden mit Einspruchsentscheidung des FA vom 27. Dezember 1995 zurückgewiesen. Aufgrund des Ergebnisses einer Außenprüfung erließ das FA am 8. Januar 1996 gemäß §164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) geänderte Feststellungsbescheide 1991 und 1992. Der Kläger legte dagegen mit Telefax vom 13. Februar 1996, eingegangen beim FA am selben Tag, Einspruch ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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