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Arbeitsrecht; | Verkündung des Arbeitszeitrechtsgesetzes
Das Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz - ArbZRG) v. ist im BGBl I S. 1170 verkündet worden und tritt am in Kraft. Art. 1 des Gesetzes enthält das neue Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die bisherige Arbeitszeitordnung ablöst. Folgeänderungen treffen die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz, das Ladenschlußgesetz, das Mutterschutzgesetz u. a. m. Art. 2 des Gesetzes betrifft das Bundesurlaubsgesetz; mit Wirkung vom an wird der Mindesturlaub von bisher 18 auf 24 Werktage erhöht. Wir werden über das neue Arbeitszeitrecht demnächst in den NWB ausführlich berichten.