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BFH Beschluss v. - IV B 22/97

Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) war als Kommanditist an der X-KG (KG) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 48 000 DM beteiligt. Die KG, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (1. August bis 31. Juli) ermittelte, wurde durch Beschluß der Gesellschafter vom 21. April 1988 zum 30. April 1988 aufgelöst. Die Abwicklung erfolgte durch sämtliche Gesellschafter im Wirtschaftsjahr 1988/89 und endete mit der Veräußerung des Betriebsgrundstücks.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1484
ZAAAB-39756

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 06.05.1998 - IV B 22/97 -nv-

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