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BFH Beschluss v. - VIII E 2/97

Der Erinnerungsführer führte vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit wegen Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Das FG hat die Klage des Erinnerungsführers durch Urteil vom 22. Februar 1990 abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 891
BFH/NV 1997 S. 891 Nr. -1
LAAAB-39311

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 03.06.1997 - VIII E 2/97 -nv-

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