Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Entnahmeeigenverbrauch (§ 1 UStG)
Nach dem ; IV C 3 - S 7102 - 12/94 gilt zur Umsatzbesteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG) sowie der entsprechenden unentgeltlichen Lieferungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b und Nr. 3 UStG folgendes: (1) Bei der Entnahme eines Gegenstands (z. B. eines Kfz) aus seinem Unternehmen kann sich der Unternehmer auf Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie berufen, wenn ein Vorsteuerabzug weder für den Gegenstand selbst noch für seine - ggf. später darin eingegangenen - Bestandteile möglich war. In einem solchen Fall unterliegt die Entnahme abweichend von § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG nicht der USt. (2) War der Unternehmer zwar für den Gegenstand selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wohl aber für die später darin eingegangenen Bestandteile, unterliegt die Entnahme des Gegenstands nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG mit der Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG der USt. Aus Vereinfa...