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Einkommensteuer; | keine Nutzungswertbesteuerung bei Einzelrechtsnachfolge nach dem (§§ 21, 52 EStG)
Ein Stpfl., der nach dem eine Wohnung durch Schenkung erwirbt und sie selbst nutzt, erzielt insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG (). Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ist hierbei auch dann nicht anwendbar, wenn der Rechtsvorgänger den Nutzungswert der zuvor von ihm genutzten Wohnung zu versteuern hatte.