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BFH Urteil v. - V R 28/91

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beerbte am ... Januar 1980 seinen Vater, der 1979 auf einem Grundstück in X ein Gebäude errichtet und dieses steuerpflichtig vermietet hatte. Die bei der Gebäudeerrichtung angefallenen Vorsteuerbeträge waren vom Vater bei der Umsatzsteuer-Berechnung abgezogen worden. Mit notariell beurkundetem Auseinandersetzungsvertrag vom 21. August 1980 übertrug der Kläger in Erfüllung eines Vermächtnisses das Eigentum an dem Grundstück auf seine Schwester. Diese übernahm die auf dem Grundstück ruhenden Lasten und die zur Ablösung der Verbindlichkeiten abgeschlossenen Bausparverträge. Stichtag für den Übergang von Lasten und Nutzungen aller Art sollte der ... Januar 1980 sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 857
BFH/NV 1996 S. 857 Nr. 11
DAAAB-38547

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BFH, Urteil v. 29.02.1996 - V R 28/91 -nv-

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