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BFH Urteil v. - VII R 53/96

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Jahre 1991 von dem Unternehmer G, der mehrere Imbißbetriebe unterhielt, einen Imbißstand mit den darin befindlichen Maschinen, Betriebs- und Einrichtungsgegenständen sowie Warenvorräten. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) nahm den Kläger als Erwerber eines Teilbetriebes gemäß § 75 der Abgabenordnung (AO 1977) für rückständige Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des Ver äußerers (Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Lohnkirchensteuer 1990 und 1991) in Anspruch. Die auf den erworbenen Teilbetrieb entfallenden Steuern ermittelte das FA im Wege der Schätzung (Aufteilung) anhand der für den Gesamtbetrieb des G angmeldeten Lohnsteuer und Umsatzsteuer nach dem Verhältnis der in den einzelnen Haftungszeiträumen vorhandenen Anzahl der Geschäftslokale.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 386
BFH/NV 1997 S. 386 Nr. -1
EAAAB-38457

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BFH, Urteil v. 12.12.1996 - VII R 53/96 -nv-

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