Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. April 1982 ein aus mehreren Teilparzellen bestehendes Grundstück zu dem Kaufpreis von ... DM. Nachdem der Kläger erklärt hatte, die Absicht zu haben, innerhalb der nächsten fünf Jahre einen ... -Betrieb zu errichten und zu betreiben, stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) den Grunderwerb des Klägers antragsgemäß nach § 1 Nr. 1 des früheren Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GrEStStrukturG) vorläufig von der Grunderwerbsteuer frei und erteilte am 20. Juli 1982 die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 757 BFH/NV 1996 S. 757 Nr. 10 LAAAB-37970
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