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BFH Urteil v. - X R 136/94

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war seit 1969 Kommissionshändlerin der HO-Industriewaren Kreis A gewesen. In dieser Eigenschaft hatte sie mit Möbeln aller Art auf umsatzabhängiger Provisionsbasis gehandelt. Ihr wurden monatlich die Aufwendungen für Miete, Licht, Reinigungsmittel, Heizung und Abschreibungen für Ausrüstungsgegenstände erstattet. In der Folgezeit schloß sie einen Kommissionshandelsvertrag mit dem Sozialistischen Handelsbetrieb Möbel, B (SHB). In einer "Ergänzung zum Vertrag 1990 des Kommissionshandelsvertrages" vom 12. März 1990 wurde die Klägerin als "privater Händler mit Vertrag" bezeichnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 400
BFH/NV 1996 S. 400 Nr. 5
CAAAB-37785

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BFH, Urteil v. 06.12.1995 - X R 136/94 -nv-

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