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BFH Urteil v. - IV R 32/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, erzielte aus dem vor dem 11. Oktober 1979 eröffneten Betrieb eines in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragenen Handelsschiffes erhebliche Verluste. An ihrem Festkapital waren zum 31. Dezember 1986 als Kommanditisten u. a. die A-KG (A) mit 150 000 DM und die Beigeladene zu 2 mit 260 000 DM beteiligt; die Beigeladene zu 2 hielt ihre Beteiligung treuhänderisch für B. Zum 1. Januar 1987 erwarben der Beigeladene zu 1 den Kommanditanteil der A für ... DM und drei Treugeberkommanditisten den weiterhin von der Beigeladenen zu 2 treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil des B für ... DM. Mit den veräußerten Kommanditanteilen wurden durch Zurechnung von abzugs- und ausgleichsfähigen Verlusten aus den Wirtschaftsjahren 1979 bis 1986 negativ gewordene Kapitalkonten in Höhe von ... DM (A) bzw. ... DM (B) übernommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 872
BFH/NV 1995 S. 872 Nr. 10
CAAAB-37289

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BFH, Urteil v. 26.01.1995 - IV R 32/93 -nv-

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