Zeitliche Beschränkung der Auswertung eines Grundlagenbescheides
Verwirkung
Treu und Glauben
Einkommensteuer 1996, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer zum
Leitsatz
1. Die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bedeutet, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige Finanzamt
verpflichtet ist, die Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen. Eine zeitliche Beschränkung ergibt sich allein aus
den Vorschriften über die Festsetzungs- bzw. Feststellungsverjährung.
2. Wurde ein in einem Grundlagenbescheid für den Steuerpflichtigen festgestellter Verlust im Folgebescheid versehentlich doppelt
berücksichtigt, so ist eine Berichtigung dieses Versehens auch 3 Jahre und 11 Monate nach Erlass des Grundlagenbescheides
und auch dann nicht verwirkt, wenn das Finanzamt den Folgebescheid zwischenzeitlich bereits einige Male geändert hat, ohne
die doppelte Verlustberücksichtigung zu bemerken und zu berichtigen.
3. Ist die fehlerhafte Doppelberücksichtigung allein schon aufgrund der Höhe der „zusätzlich” berücksichtigten Verluste für
den Steuerpflichtigen offenkundig, so kann er einer Berichtigung nicht entgegenhalten, das Finanzamt sei an seine vorherige
– unzutreffende – Sachbehandlung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 87 OAAAB-36796
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 01.07.2004 - 5 K 668/02
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