Abgeltung erbrechtlicher und familienrechtlicher Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten durch den Erben
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Wiederkehrende Leistungen, die der Erbe – neben der Übereignung weiteren existenzsichernden Vermögens aus dem Nachlass
– gemäß einem erbrechtlichen Vertrag an einen Pflichtteilsberechtigten zahlt, um dessen erbrechtliche und familienrechtliche
Ansprüche abzulösen, sind nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abzugsfähig.
2. Entscheidend ist nicht, ob die Leistungen der Höhe nach dem nach der gesamten Erbmasse bemessenen tatsächlichen Pflichtteilsanspruch
entsprechen, sondern allein der der Vereinbarung zu Grunde liegende Wille der Vertragsparteien.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 32 EFG 2005 S. 32 Nr. 1 JAAAB-36789
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.09.2004 - 10 K 116/01
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