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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 123/96

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Kündigungsschutzgesetz § 9, Kündigungsschutzgesetz § 10

Einheitlichkeit einer Entschädigung bei Zahlung einer Abfindung und von Schmerzensgeld wegen Rufschädigung

Einkommensteuer 1989 und 1990

Leitsatz

Ist auch das vom Arbeitgeber neben einer Abfindung in Folge eines Prozessvergleichs wegen Rufschädigung gezahlte Schmerzensgeld als Ersatz für entgehende Einnahmen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzusehen, kommt die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG der als einheitlich anzusehenden Entschädigung mangels zusammengeballten Zuflusses nicht in Betracht, wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
PAAAB-36787

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.04.2004 - 4 K 123/96

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