Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten
Bundeswehrsoldaten
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
Aufwendungen eines Bundeswehrsoldaten
im Auslandseinsatz für einen Intensiv-Sprachkurs im Ausland, der nach den
Ausbildungsinhalten zusammen mit der erforderlichen Nacharbeit so bemessen ist,
dass eine Befriedigung privater Interessen während des Aufenthalts nahezu
ausgeschlossen erscheint, sind als Werbungskosten bei seinen Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 29 Nr. 1 LAAAB-36784
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