Vorkostenabzug bei bestehendem Mietverhältnis im Anschaffungszeitpunkt
Leitsatz
1. An einem unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung als Voraussetzung für den Vorkostenabzug gem. § 10e
Abs. 6 EStG fehlt es, wenn der Erwerber die Wohnung nach dem Erwerb zunächst vermietet, die Wohnung wegen eines darauf lastenden
Wohnrechts zunächst nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen kann oder in einen kurzfristig nicht kündbaren Mietvertrag eintritt.
2. Ein zeitlich enger Zusammenhang ist jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn das Mietverhältnis nicht im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Kündigungsfristen alsbald beendet wird. Dabei ist es unerheblich, dass sich die Beendigung des Mietverhältnisses
trotz ausgesprochener Kündigung durch einen Räumungsprozess lange Zeit hingezogen hat.
Fundstelle(n): NAAAB-36766
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2004 - 3 K 2875/00
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