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infoCenter (Stand: September 2014)

Wegzugsbesteuerung

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I. Definition

Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt die Veräußerung von wesentlichen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft der Einkommensteuer gem. § 17 EStG. Verzieht der Steuerpflichtige ins Ausland, ist er mit seinen inländischen Einkünften nur noch beschränkt steuerpflichtig. Grundsätzlich gehört zu den inländischen steuerpflichtigen Einkünften auch der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG), das Besteuerungsrecht ist aber oft durch eine dem Art. 13 OECD-MA entsprechende DBA-Regelung dem neuen Wohnsitzstaat zugewiesen, so dass die BRD trotz eines Vermögenszuwachses im eigenen Land leer ausgeht. Dieser Rechtsfolge ist der Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 AStG, der sog. Wegzugsbesteuerung, entgegengetreten. Diese sieht vor, dass der Wertzuwachs der Beteiligung bei Wegzug ins Ausland in Deutschland zu versteuern ist.

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