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NWB Nr. 49 vom Seite 3909

Jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

Die Städte und Gemeinden haben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 verschickt. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen zu lassen.

Vom Finanzamt können auf der Lohnsteuerkarte beispielsweise eingetragen werden

  • Werbungskosten,

  • Sonderausgaben und

  • außergewöhnliche Belastungen.

Ein Freibetrag kann aber nur auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn alle Aufwendungen insgesamt 600 € übersteigen. Werbungskosten können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € übersteigen. Das heißt: Werbungskosten allein führen nur dann zu einem Freibetrag, wenn sie mehr als 1 520 € betragen. Zudem muss im Folgejahr zwingend eine Steuererklärung abgeben werden, es sei denn, dass lediglich die sog. „Pauschbeträge für behinderte Menschen” eingetragen werden.

Häufig lohnt es sich, für Arbeitsmittel oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Freibetrag eintragen zu lassen – oder für die Kirchensteuer.

Die Formulare für den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung” sind beim Finanzamt oder im Internet z. B. unter dem Link www.fm.nrw.de/go/vordrucke (hier LSt-Ermäßigung) erhältlich.

Arbeitnehmer, die bereits einen Freibetrag auf der St...

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