OFD München - S 2745 - 17 St 42

Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug

Bezug: BStBl 2004 II S. 614BStBl 2004 II S. 616

Der BFH hat sich in zwei Urteilen (I R 61/01 und I R 81/02 vom ) zur Frage des Verlustes der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG geäußert:

Im Verfahren – I R 81/02 – hatte der BFH entschieden, dass die Übernahme der Anteile an einer GmbH im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung zum Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG führt, weil sich die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse geändert haben.

Im Verfahren – I R 61/01 – hat der BFH entgegen RdNr. 28 Satz 1 des (BStBl 1999 I S. 455; KSt-Kartei Karte 1.1 zu § 8 Abs. 4 KStG) für die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, den Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft verneint. In den Entscheidungsgründen führt der BFH aus, dass mittelbare Anteilsübertragungen weder unter das Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG fallen noch mit diesem wirtschaftlich vergleichbar sind.

In beiden Urteilen lehnt der BFH die Annahme einer Öffnungs- oder Konzernklausel ab.

Die BFH-Urteile wurden nach Erörterung auf Bundesebene im BStBl II veröffentlicht. Die Tz. 28 Satz 1 des ist damit überholt.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2745 - 17 St 42
OFD Nürnberg v. - S 2745 - 69/St 31

Fundstelle(n):
GAAAB-36537