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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 606/00 EFG 2004 S. 1825

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben

Leitsatz

  1. Nach der Entscheidung des Großen Senats des , BStBl 2004 II S. 95) setzt der Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen voraus, dass die wiederkehrenden Leistungen aus den erzielbaren Erträgen des übernommenen Vermögens bestritten werden können.

  2. Erreichen die wiederkehrenden Leistungen bei Weitem nicht den Nutzungswert der von der Steuerpflichtigen selbst genutzten/nutzbaren Räume, ist der Sonderausgabenabzug zu versagen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1825
EFG 2004 S. 1825 Nr. 24
ZAAAB-36347

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.09.2004 - 2 K 606/00

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