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FG Münster 19.5.2004 11 V 1848/04 E, IWB 22/2004 S. 898

Doppelbesteuerung | Qualifizierung der Vergütung eines Musikdirektors als Einkünfte eines berufsmäßigen Künstlers i. S. des Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien

(1) Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien gilt nur für vortragende Künstler, die unmittelbar oder allenfalls mittelbar über die Medien in der Öffentlichkeit oder vor Publikum auftreten. Sonstige künstlerische Tätigkeiten, z. B. die werkschaffende Tätigkeit eines Regisseurs, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art. XI Abs. 6 DBA-Großbritannien. (2) Erhält ein Künstler eine Vergütung für eine Tätigkeit, die teils die eines vortragenden Künstlers, teils die eines werkschaffenden Künstlers ist, ist eine Aufteilung und damit getrennte Besteuerung selbst bei getrennter Honorarabrede nicht zwingend geboten. (3) Eine Aufteilung scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit jene als vortragender Künstler ist. (4) Der Tätigkeit als vortragender Künstler zugehörig sind auch werkschaffende, ...BStBl II 1997, S. 679BStBl II 2002, S. 410

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