OFD München - S 2742 a - 2 St 42

Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG)

BStBl 2004 I S. 593

Mit dem IV A 2 – S 2742a – 20/04, wird zu § 8a KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BStBl 2004 I S. 14) Stellung genommen.

Zusatz der OFDen:

Die durch die Neuregelung des § 8a KStG vermehrt gestellten Anträge auf verbindliche Auskunft sollen durch die Finanzämter nur insoweit beantwortet werden, als auf der Grundlage der (a.a.O.) und (BStBl 1995 I S. 25, 176) Aussagen zu den jeweils einschlägigen Rechtsfragen möglich sind.

Nicht durch die BMF-Schreiben abgedeckte Zweifelsfragen sind zum Zwecke der Herbeiführung einer abgestimmten Verwaltungsauffassung unverzüglich der OFD vorzulegen. Entsprechende Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind – soweit möglich – zurückzustellen bzw. mit dem Hinweis auf eine in absehbarer Zeit zu erwartende Verwaltungsregelung abzulehnen (vgl. AO-Kartei zu § 204, Karte 1 – blau –, Tz. 2.6.).

Darüber hinaus bittet die OFD auch über Zweifelsfragen zu § 8a KStG, die sich z.B. im Veranlagungsverfahren oder im Rahmen von Außenprüfungen ergeben, zu berichten.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2742 a - 2 St 42
OFD Nürnberg v. - S 2742 a - 1/St 31

Fundstelle(n):
CAAAB-36213