Inhaftungnahme als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO 1977
Begründung des Auswahlermessens bei Nichtinanspruchnahme eines Geschäftsführers gegenüber der Inhaftungnahme eines Verfügungsberechtigten
Haftungsbescheid wegen Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Den haftungsbegründenden Tatbestand eines Verfügungsberechtigten i.S. des § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt, wer für eine
GmbH als Steuerschuldnerin Umsatzsteuervoranmeldungen unterschreibt sowie Kontenvollmachten für die Betriebsmittelkonten innehat
und sie gebraucht.
2. Nimmt das FA statt des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH den als Verfügungsberechtigten anzusehenden
Geschäftsführer der Muttergesellschaft als Haftenden i.S. des § 69 AO 1977 in Anspruch, ist zu begründen, weshalb den Geschäftsführer
ein geringeres Verschulden trifft als den Verfügungsberechtigten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAB-36057
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.09.2004 - 1 K 228/02
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