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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 228/02

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 35, AO 1977 § 5, AO 1977 § 191 Abs. 1, FGO § 102, UStG § 18 Abs. 1 S. 1

Inhaftungnahme als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO 1977

Begründung des Auswahlermessens bei Nichtinanspruchnahme eines Geschäftsführers gegenüber der Inhaftungnahme eines Verfügungsberechtigten

Haftungsbescheid wegen Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Den haftungsbegründenden Tatbestand eines Verfügungsberechtigten i.S. des § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt, wer für eine GmbH als Steuerschuldnerin Umsatzsteuervoranmeldungen unterschreibt sowie Kontenvollmachten für die Betriebsmittelkonten innehat und sie gebraucht.

2. Nimmt das FA statt des alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH den als Verfügungsberechtigten anzusehenden Geschäftsführer der Muttergesellschaft als Haftenden i.S. des § 69 AO 1977 in Anspruch, ist zu begründen, weshalb den Geschäftsführer ein geringeres Verschulden trifft als den Verfügungsberechtigten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAB-36057

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.09.2004 - 1 K 228/02

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