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NWB Nr. 47 vom Seite 3769 Fach 7 Seite 6373

Ausstellungs- und Aufbewahrungspflichten von Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

von Oberamtsrat Ferdinand Huschens, Mahlow/Berlin

Durch Art. 12 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. (BGBl 2004 I S. 1842) ergeben sich nur kurze Zeit nach der grundlegenden Neufassung der Vorschriften über die Rechnungserteilung (§§ 14 ff. UStG) durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) erneut Änderungen in diesem Bereich. Die neuen Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung und Rechnungsberichtigung aufgrund des StÄndG 2003 und das dazu ergangene BMF-Einführungsschreiben v. - S 7280 (BStBl 2004 I S. 258) sind erläutert in dem grundlegenden Aufsatz von Rondorf, NWB F. 7 S. 6275 ff.

Die wichtigsten Neuregelungen durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sind die Einführung einer allgemeinen Rechnungsausstellungspflicht unabhängig von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers bei bestimmten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück und eine Pflicht zur Aufbewahrung solcher Rechnungen (oder anderer geeigneter Unterlagen) auch durch Nichtunternehmer. Eine Verletzung dieser Pflichten ist bußgeldbewehrt. Darüber hinaus wurden die Prüfungsaufgaben und -befugnisse der Zollverwaltung im SchwarzArbG geregelt.

Im Folgenden werden die wichtigen Neuerungen dargest...

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Ausstellungs- und Aufbewahrungspflichten von Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

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