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NWB Nr. 47 vom Seite 3717

EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz verabschiedet

von Regierungsamtmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Kai Brockmann, Berlin

Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag am beschlossenen EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz zugestimmt.

Mit dem Gesetz werden die EU-Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und die EU-Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen sowie die Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer in nationales Recht umgesetzt.

1. Änderung des EG-Amtshilfe-Gesetzes

Die Richtlinie 77/799/EWG vom über die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten – Amtshilfe-Richtlinie – ist durch die Richtlinie 2003/93/EG des Rates v. , die bis zum umzusetzen war, und die Richtlinie 2004/56/EG des Rates v. , die bis zum umzusetzen ist, geändert worden. Durch Art. 3 des Gesetzes wird das EG-Amtshilfe-Gesetz daher u. a. in folgenden Punkten geändert:

  • Entsprechend dem durch die Richtlinie 2003/93/EG geänderten Anwendungsbereich der Amtshilfe-Richtlinie entfällt durch die Änderungen der Überschrift sowie des § 1 Abs. 1, § 1a, § 2 Abs. 3 Nr. 4 und 5 EG-Amtshilfe-Gesetz die Anwen...

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