Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 21 vom Seite 1031 Fach 5 Rumänien Gr. 2 Seite 10

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien

von Diplom-Finanzwirt Christian Hensel, Berlin

Nachdem bereits in 2001 mit Rumänien ein neues DBA paraphiert wurde, wurde das Gesetzgebungsverfahren erst Ende 2003 in die Wege geleitet (BGBl II 2003, S. 1594). Eine Neuverhandlung war insbesondere deshalb notwendig, weil das bisherige Abkommen aus dem Jahre 1973 (BStBl I 1975, S. 641) den geänderten politischen Verhältnissen nicht mehr gerecht wurde. Zudem ist mit einem Beitritt Rumäniens in die EU voraussichtlich in 2007 zu rechnen.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

Das neue Abkommen mit Rumänien wurde am unterzeichnet und ist durch den Austausch der Ratifikationsurkunden noch in 2003 ab dem anzuwenden. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen; das alte Abkommen ist mit Inkrafttreten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft getreten.

Dem OECD-MA folgend, regeln die Art. 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerks sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 bis 22 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu. Art. 23 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat zur Besteuerung belassenen Einkünfte und Vermögenswerte. Die...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen